Staatsschulden & Kaufkraft
Wenn Schulden bleiben und Geld weniger wert wird
Trump spricht offen über Inflation als Entlastung für Schuldner. Frankreich diskutiert neue Kryptosteuern, Deutschland nimmt zusätzliche Kredite auf. Dahinter steht eine Frage, die uns alle betrifft: Wer bezahlt die Versprechen des Staates?

Viele Menschen lernen früh, dass Schulden zurückgezahlt werden müssen. Wer heute Geld ausgibt, das er nicht besitzt, muss morgen einen Teil seiner Einnahmen dafür aufwenden. Auch Staaten müssen ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Sie müssen ihren gesamten Schuldenbestand aber nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt auf null reduzieren. Solange ihre Finanzierung tragfähig bleibt, können sie fällige Anleihen durch neue ersetzen. Darüber hinaus besitzen sie Möglichkeiten, über die ein gewöhnlicher Haushalt nicht verfügt: Sie können Steuern verändern, Schulden über lange Zeit refinanzieren – und unter bestimmten Bedingungen von einer sinkenden Kaufkraft des Geldes profitieren.
Donald Trump brachte diese letzte Möglichkeit in einem TIME-Interview ungewöhnlich offen zur Sprache:
„Certain levels of inflation will also pay off that debt very rapidly. Very rapidly.“
Das Interview erschien am 1. Oktober 2026. Sinngemäß behauptet Trump, Inflation könne Schulden rasch abbauen. Doch Inflation überweist kein Geld an Gläubiger und streicht keine Forderung aus einem Vertrag. Sie kann verändern, wie schwer eine unveränderte Forderung wirtschaftlich wiegt. Genau darin liegt ihre politische Bedeutung. Eine Schuld kann vollständig zurückgezahlt werden – und der Gläubiger trotzdem Kaufkraft verlieren.
Wenn die Schulden gleich bleiben und die Preise steigen
Ein Staat schuldet hundert Milliarden Euro zu langfristig festgelegten Zinsen. Steigen Preise, Einkommen und steuerpflichtige Umsätze, können seine nominalen Einnahmen wachsen. Die alte Schuld bleibt zunächst gleich hoch. Im Verhältnis zu einer größeren nominalen Wirtschaftsleistung kann sie leichter zu tragen sein.
Besonders wirksam ist dieser Effekt, wenn die Inflation höher ausfällt, als bei Abschluss der Verträge erwartet wurde. Hatten die Gläubiger sie bereits einkalkuliert, werden sie normalerweise eine entsprechende Verzinsung verlangen. Die Entlastung entsteht also nicht allein durch steigende Preise, sondern auch dadurch, dass alte Verträge nicht vollständig auf diese Entwicklung reagieren.
Bei einem privaten Immobilienkredit lässt sich das anschaulich erklären. Beträgt die feste Monatsrate 1.200 Euro und das monatliche Nettoeinkommen 5.000 Euro, beansprucht der Kredit 24 Prozent des Einkommens. Steigt dieses später auf 7.500 Euro, während die Rate unverändert bleibt, sinkt der Anteil auf 16 Prozent.
Die entscheidende Voraussetzung steckt allerdings im Wort „steigt“. Inflation garantiert keine entsprechende Lohnerhöhung. Werden Lebensmittel, Energie und Versicherungen teurer, während das Einkommen stagniert, kann die finanzielle Belastung trotz Festzinskredit zunehmen. Und wenn die Zinsbindung ausläuft, kann eine teurere Anschlussfinanzierung einen Teil des vorherigen Vorteils wieder aufzehren.
Auch Staaten bleiben von diesen Gegenkräften nicht verschont. Beschäftigte verlangen höhere Löhne, öffentliche Bauprojekte werden teurer, Sozialleistungen steigen. Inflationsgebundene Anleihen verursachen zusätzliche Kosten. Neue Schulden müssen möglicherweise zu höheren Zinsen aufgenommen werden. Inflation kann alte Schulden real entwerten. Sie macht aus einem dauerhaft unausgeglichenen Haushalt aber nicht automatisch einen tragfähigen.
Der Anleihemarkt stimmt ab – die Rechnung kommt später
Eine Regierung kann erklären, ihre Schulden seien beherrschbar. Am Anleihemarkt entscheidet sich, zu welchen Bedingungen andere ihr diese Einschätzung abnehmen. Wer eine Staatsanleihe kauft, erwartet Zinsen und die vereinbarte Rückzahlung. Steigen Inflationserwartungen oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, können Anleger höhere Renditen verlangen. Die Kurse bereits ausgegebener Anleihen mit festen Zahlungen fallen dann gewöhnlich.
Als „Bond Vigilantes“ bezeichnet man Anleger, die durch Verkäufe oder höhere Renditeforderungen Druck auf die Finanzpolitik ausüben. Dahinter steht keine geschlossene Gruppe. Auch ist nicht jeder Renditeanstieg ein Misstrauensvotum: Erwartete Zentralbankzinsen, Wachstum und das Angebot neuer Anleihen beeinflussen die Finanzierungskosten ebenfalls.
Für den Staat wird die Belastung oft erst nach und nach sichtbar. Bei bestehenden Festzinsanleihen bleiben die vereinbarten Zahlungen zunächst bestehen. Höhere Marktzinsen schlagen durch, wenn zusätzliche Kredite aufgenommen oder fällige Schulden ersetzt werden.
Ein vereinfachtes Modell macht diesen Übergang sichtbar. Ein Staat hat hundert Milliarden Euro Schulden, bisher vollständig zu einem Prozent finanziert. Jedes Jahr werden zwanzig Milliarden fällig und durch neue Anleihen zu vier Prozent ersetzt. Die Gesamtschuld bleibt unverändert.
| Zeitpunkt | Bestand zu 1 % | Bestand zu 4 % | Jährliche Zinskosten |
|---|---|---|---|
| Ausgangslage | 100 Mrd. € | 0 Mrd. € | 1,0 Mrd. € |
| Nach der ersten Umschuldung | 80 Mrd. € | 20 Mrd. € | 1,6 Mrd. € |
| Nach der dritten Umschuldung | 40 Mrd. € | 60 Mrd. € | 2,8 Mrd. € |
| Nach der fünften Umschuldung | 0 Mrd. € | 100 Mrd. € | 4,0 Mrd. € |
Illustratives Rechenbeispiel, keine Prognose. Ohne zusätzliche Schulden, Verringerung des Gesamtschuldenstands oder zwischenzeitliche Zinsänderungen. Die Zinskosten zeigen jeweils die jährliche Belastung nach der Umschuldung.
Der Schuldenstand bleibt gleich, trotzdem vervierfachen sich die jährlichen Zinskosten. Eine Regierung kann deshalb zunächst relativ unbeschadet durch eine Phase höherer Marktzinsen kommen, während sich die Belastung erst später im Haushalt aufbaut. Wer ihre Finanzierung beurteilen will, muss neben dem Schuldenstand auch Laufzeiten und anstehende Refinanzierungen betrachten.
Frankreich: Der finanzielle Spielraum wird enger
Frankreich zeigt, wie schwierig die Verbindung aus hohen Ausgaben, schwachem Wachstum und steigender Verschuldung werden kann. Nach Angaben des Statistikamtes INSEE erreichten die öffentlichen Schulden Ende des zweiten Quartals 2026 rund 3,60 Billionen Euro beziehungsweise 119 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Die öffentlichen Ausgaben entsprachen 2025 rund 57,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Diese Staatsquote bedeutet nicht, dass der Staat denselben Anteil aller Unternehmen besitzt oder der Wirtschaftsleistung selbst erzeugt. Sie setzt öffentliche Ausgaben einschließlich Transfers ins Verhältnis zum BIP.
Die Europäische Kommission erwartete in ihrer Frühjahrsprognose vom Mai für Frankreich 2026 ein gesamtstaatliches Defizit von 5,1 Prozent des BIP. Für 2027 prognostizierte sie bei unveränderter Politik 5,7 Prozent. Diese Werte beschreiben einen damaligen Ausblick, keine bereits feststehenden Jahresergebnisse.
Das ist eine angespannte Ausgangslage. Kürzungen treffen konkrete Leistungen und Empfänger. Steuererhöhungen belasten Einkommen, Konsum oder Investitionen. Neue Schulden verschieben einen Teil der Rechnung, schaffen aber zusätzliche Verpflichtungen.
„Frankreich ist pleite“ wäre die falsche Diagnose. Hohe Verschuldung ist kein Zahlungsausfall. Das tatsächliche Problem ist ernst genug: Der Staat muss seine laufenden Versprechen finanzieren, während bestehende Verpflichtungen seinen Handlungsspielraum einengen.
Wenn auch der Wegzug steuerlich relevant wird
In diese Situation fällt die französische Debatte über neue Regeln für Kryptovermögen. Nach Berichten über die Beratungen zum Haushalt 2027 hat der Finanzausschuss einen Vorschlag angenommen, bestimmte nicht realisierte Kryptogewinne beim steuerlichen Wegzug zu erfassen. Genannt werden Kryptobestände von mehr als 800.000 Euro sowie weitere persönliche Voraussetzungen.
Ein anderer Vorschlag soll den Tausch von Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins steuerpflichtig machen. Gemeint sind als E-Geld-Token eingestufte Vermögenswerte; als Beginn ist Januar 2027 vorgesehen. Gleichzeitig wurde über einen Vorschlag für einen zehnjährigen Verlustvortrag berichtet.
Am 9. Oktober lehnte der Finanzausschuss anschließend den gesamten Einnahmenteil des Haushaltsentwurfs ab. Die für den 13. Oktober vorgesehene Plenardebatte beginnt deshalb wieder mit dem ursprünglichen Regierungstext. Die zuvor im Ausschuss angenommenen Krypto-Anträge sind damit nicht automatisch Teil dieser Beratungsgrundlage. Ob sie erneut eingebracht und letztlich Gesetz werden, ist offen.
Stand 11. Oktober 2026 ist also keine der hier beschriebenen neuen Kryptosteuern abschließend beschlossen. Die genannte Vermögensschwelle ist außerdem nicht mit der steuerlichen Bemessungsgrundlage gleichzusetzen: Eine Besteuerung von Wertzuwächsen ist etwas anderes als eine Abgabe auf den gesamten Bestand.
Trotzdem ist die politische Frage berechtigt. Ein Staat möchte verhindern, dass während der Ansässigkeit entstandene Gewinne seinem steuerlichen Zugriff entzogen werden. Für den Betroffenen kann eine Wegzugsbesteuerung wiederum bedeuten, dass ein Wohnsitzwechsel finanzielle Verpflichtungen auslöst, obwohl er seine Vermögenswerte gar nicht verkauft hat. Ob und wann tatsächlich Geld fließen muss, hängt unter anderem von Aufschubregeln und der endgültigen Ausgestaltung ab.
Das ist nicht automatisch ein Verbot des Kapitalverkehrs. Es kann die Beweglichkeit von Menschen und Vermögen aber wirtschaftlich beeinflussen. Genau diese Wirkung verdient eine sachliche Debatte.
Deutschland: Mehr Spielraum ist keine unbegrenzte Kreditkarte
Deutschland befindet sich in einer anderen Ausgangslage. Die Europäische Kommission erwartete im Mai für 2026 eine Schuldenquote von 65,8 Prozent des BIP – deutlich weniger als für Frankreich. Zugleich prognostizierte sie ein gesamtstaatliches Defizit von 3,7 Prozent für 2026 und 4,1 Prozent für 2027.
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verfügt über eine Kreditermächtigung von insgesamt 500 Milliarden Euro. Investitionen können innerhalb von zwölf Jahren, von 2025 bis 2036, bewilligt werden. Das ist weder eine jährliche Ausgabe in dieser Höhe noch ein bereits vollständig ausgegebener Betrag. Der Begriff „Sondervermögen“ ändert allerdings nichts daran, dass kreditfinanzierte Ausgaben Zinsverpflichtungen schaffen.
Entscheidend ist deshalb, was aus dem Geld entsteht. Zuverlässige Verkehrswege, leistungsfähige Stromnetze und funktionierende digitale Infrastruktur können Produktivität und künftige Einnahmen verbessern. Werden überwiegend bestehende Ausgaben verschoben, ohne dass zusätzliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit entsteht, fällt diese Rechnung anders aus.
Deutschland ist nicht einfach „das nächste Frankreich“. Die unterschiedlichen Schuldenstände und wirtschaftlichen Strukturen sind relevant. Aber auch hier müssen zusätzliche Verpflichtungen langfristig zu einer tragfähigen Einnahmebasis passen. Neue Kreditmöglichkeiten kaufen Zeit. Ob daraus eine Verbesserung entsteht, entscheidet ihre Verwendung.
Europa zwischen Preisstabilität und Staatsfinanzierung
Frankreich und Deutschland können als Mitglieder des Euroraums nicht jeweils eine eigene nationale Geldpolitik betreiben. Sie teilen sich eine Währung, während wesentliche Haushaltsentscheidungen weiterhin national getroffen werden. Dieser besondere Konflikt betrifft die Währungsunion; nicht alle EU-Staaten verwenden den Euro.
Je mehr Geld ein Staat für Zinsen aufwenden muss, desto weniger bleibt bei gegebenen Einnahmen und unveränderter Neuverschuldung für andere Aufgaben. Höhere Leitzinsen werden damit politisch unbequem: Was zur Bekämpfung der Inflation erforderlich sein kann, verschärft zugleich den Haushaltsdruck. Eine Zentralbank muss dann Entscheidungen durchhalten können, deren Kosten Regierungen und Wähler unmittelbar spüren.
Der Konflikt wird konkret, wenn steigende Finanzierungskosten Kürzungen oder Steuererhöhungen näher rücken lassen. Für eine Regierung wird es dann attraktiver, niedrigere Zinsen einzufordern, als zusätzliche Belastungen im eigenen Haushalt zu vertreten. Würde die Zentralbank diesem Druck zulasten der Preisstabilität nachgeben, würde ein Teil des Problems vom Staatshaushalt auf die Kaufkraft des Geldes verlagert.
Fiskalische Dominanz beschreibt eine Situation, in der die Anforderungen der Staatsfinanzierung den geldpolitischen Kurs bestimmen und das Ziel der Preisstabilität zurückdrängen. Hohe Schulden allein beweisen diesen Zustand nicht. Sie erhöhen aber den Einsatz in diesem Konflikt und damit den Druck auf die Unabhängigkeit der Zentralbank. Diese Unabhängigkeit muss sich gerade dann bewähren, wenn ihre Ausübung politisch teuer wird.
Finanzielle Repression setzt an einer anderen Stelle an: Staatliche Regeln können Zinsen begrenzen oder Ersparnisse in bestimmte Anlagen lenken. Zusammen mit Inflation können dadurch die realen Erträge der Gläubiger sinken und staatliche Schulden leichter zu tragen sein. Historisch war dies ein Weg, Schuldenlasten zu verringern. Ein negativer Realzins allein beweist allerdings noch keine solche Politik; dafür sind die konkreten Eingriffe entscheidend.
Gewinn auf dem Papier, Verlust im Warenkorb
Für Sparer endet das Problem nicht bei der Verzinsung. Auch eine positive nominale Rendite kann nach Inflation und Steuern zu einem realen Verlust werden.
Nehmen wir eine Anlage von 10.000 Euro. Ihr Wert steigt über einen angenommenen Zeitraum um zehn Prozent auf 11.000 Euro. Der Anleger verkauft sie zu diesem Preis. Im selben Zeitraum steigen die Verbraucherpreise ebenfalls um zehn Prozent. Vor Steuern hat der Anleger damit lediglich seine Kaufkraft erhalten.
Wird nun der nominale Gewinn mit einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent belastet, ergibt sich folgende Rechnung:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Ursprüngliche Anlage | 10.000 € |
| Verkaufserlös nach 10 % nominalem Gewinn | 11.000 € |
| Angenommene Steuer: 25 % auf 1.000 € Gewinn | −250 € |
| Verbleibendes Vermögen | 10.750 € |
| Kaufkraft bei 10 % höheren Preisen, in Euro des Ausgangszeitpunkts | rund 9.773 € |
| Realer Verlust gegenüber dem Ausgangswert | rund 227 € bzw. 2,27 % |
Reines Rechenbeispiel. Der Steuersatz ist eine Annahme; Freibeträge, Kosten und unterschiedliche nationale Steuerregeln bleiben unberücksichtigt.
Auf dem Konto stehen nach Steuern 750 Euro mehr. Kaufen lässt sich damit trotzdem weniger als am Anfang. Der steuerlich erfasste Gewinn war in diesem Beispiel vollständig erforderlich, um die Inflation auszugleichen.
Das Steuerrecht kann einen Gewinn erfassen, obwohl der Anleger wirtschaftlich nicht reicher geworden ist. Es vergleicht dann Geldbeträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ohne vollständig zu berücksichtigen, dass diese Beträge unterschiedliche Kaufkraft besitzen. Was für die Steuerberechnung als Zuwachs erscheint, kann für den Sparer lediglich den Erhalt seiner bisherigen Möglichkeiten bedeuten.
Daraus ergibt sich eine Frage, die in der Diskussion über „Gewinne“ häufig untergeht: Soll ein Staat nominale Zuwächse besteuern, wenn sie keinen realen Vermögenszuwachs darstellen? Das betrifft weit mehr als Bitcoin. Es betrifft grundsätzlich Anlagen, bei denen nominale Erträge besteuert werden, ohne die allgemeine Geldentwertung vollständig zu berücksichtigen.
Eine Berücksichtigung der Inflation würde diesen Unterschied verringern, brächte aber eigene Fragen mit sich: Welcher Preisindex soll gelten, über welchen Zeitraum wird gerechnet und wie behandelt man Verluste? Die Umsetzung ist anspruchsvoll. Der Verteilungseffekt bleibt dennoch bestehen: Wird auch der bloße Inflationsausgleich besteuert, kann Kaufkrafterhalt vor Steuern zu Vermögensverlust nach Steuern werden.
Mehr Kontrolle über Daten, nicht automatisch eine neue Steuer
Mit DAC8 erweitert die EU seit 2026 die steuerlichen Meldepflichten für erfasste Kryptodienstleister. Die Informationen zum ersten erfassten Jahr 2026 sollen bis zum 30. September 2027 zwischen den zuständigen Steuerbehörden ausgetauscht werden.
Damit werden die erfassten Kryptotransaktionen für die Finanzverwaltung sichtbarer. DAC8 führt aber nicht selbst eine einheitliche europäische Kryptosteuer ein. Eine gemeldete Transaktion ist nicht automatisch ein steuerpflichtiger Vorgang.
Meldepflichten, Gewinnbesteuerung, Wegzugsregeln und Kapitalverkehrsbeschränkungen sind unterschiedliche Instrumente. Ihre gemeinsame Wirkung auf Privatsphäre, Aufwand und wirtschaftliche Beweglichkeit lässt sich nur beurteilen, wenn man diese Unterschiede ernst nimmt.
Auch aus den französischen Vorschlägen folgt keine automatische Übernahme durch Deutschland. Sie zeigen jedoch einen Konflikt, der über Frankreich hinausreicht: Digitales Vermögen ist international beweglich, während Steueransprüche weiterhin an Staaten und steuerliche Ansässigkeit gebunden sind.
Bitcoin verändert die individuellen Möglichkeiten
Bitcoin beseitigt weder staatliche Schulden noch den Finanzierungsbedarf öffentlicher Aufgaben. Es verändert zunächst die Möglichkeiten des Einzelnen: Menschen können einen Teil ihres Vermögens in einem System halten, dessen Ausgabevorschriften keine Regierung allein verändern kann. Bei eigener Verwahrung können sie zudem über ihre Bitcoin verfügen, ohne einen Verwahrungsdienstleister mit der Ausführung beauftragen zu müssen.
Damit verschiebt sich ein Teil der Kontrolle über Ausgabe und Verwahrung. Steuerpflichten, Kursrisiken und technische Verantwortung bleiben bestehen. Ein Staat muss das Bitcoin-Netzwerk nicht kontrollieren, um Vorschriften für steuerpflichtige Personen und Handelsplätze zu erlassen. Selbstverwahrung verändert weder den steuerlichen Wohnsitz noch macht sie Kursgewinne automatisch steuerfrei.
Die zusätzliche Wahlmöglichkeit ist trotzdem bedeutsam. Wer Bitcoin hält, kann einen Teil seines Vermögens anderen Ausgaberegeln unterstellen. Er entzieht diesen Teil damit einer direkten Ausweitung der Geldmenge durch eine Zentralbank, aber nicht den wirtschaftlichen Folgen staatlicher Politik. Auch Bitcoin wird gehandelt, bewertet und besteuert; seine Kaufkraft kann erheblich schwanken. Die Freiheit liegt in einer zusätzlichen Option, nicht in der Zusicherung, mit ihr jedes Risiko zu vermeiden.
Auch Stablecoins sollten wir davon unterscheiden. Wer Euro gegen einen Dollar-Stablecoin tauscht, wechselt seine Währungsexposition, verlässt aber nicht das Fiatgeldsystem. Hält dessen Emittent US-Staatsanleihen als Reserve, ist das Produkt sogar mit der Finanzierung staatlicher Schulden verbunden. Wie viel zusätzliche Anleihenachfrage daraus entsteht, hängt auch davon ab, wo das eingezahlte Geld vorher angelegt war.
Wer bezahlt die Versprechen?
Trumps Aussage ist bemerkenswert, weil sie einen Verteilungskonflikt sichtbar macht. Was einen Schuldner entlastet, kann die Kaufkraft eines Gläubigers verringern. Was einen Staat finanziert, kann die wirtschaftlichen Möglichkeiten seiner Bürger begrenzen.
Nicht jeder Kredit ist schlecht, nicht jede Steuer ungerecht und nicht jede geldpolitische Maßnahme ein Angriff auf Sparer. Öffentliche Investitionen können Wohlstand ermöglichen, und Staaten müssen gemeinsame Aufgaben finanzieren. Aber diese Feststellung beantwortet noch nicht, wie hoch die Verpflichtungen werden dürfen und wer ihre Kosten trägt.
Die Rechnung kann unterschiedliche Formen annehmen: höhere Steuern, geringere öffentliche Leistungen, steigende Zinsausgaben oder verlorene Kaufkraft. Häufig tritt mehr als eine davon gleichzeitig auf.
Nach unserem Blick auf 1971 stellt sich deshalb die nächste Frage. Damals ging es darum, wer die Regeln des Geldes ändern kann. Heute müssen wir ebenso fragen, welche Möglichkeiten den Menschen bleiben, wenn sie die Folgen dieser Regeln nicht tragen möchten.
Für Menschen, die einen Teil ihres Einkommens zurücklegen, steht Geld für geleistete Arbeit und aufgeschobenen Konsum. Wer über die Kaufkraft dieses Geldes, über seine Besteuerung und über die Beweglichkeit der Bürger entscheidet, entscheidet damit auch darüber, wie viel Kontrolle der Einzelne über die Früchte seiner Arbeit behält. Diese Entscheidungen gehören in eine öffentliche Debatte – mit nachvollziehbaren Zahlen, klar benannten Interessen und der Bereitschaft, staatliche Versprechen an ihrer Finanzierbarkeit zu messen.
Dieser Artikel enthält wirtschaftliche und geldpolitische Analysen sowie persönliche Einschätzungen. Er stellt keine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Quellen und weiterführende Hinweise
- TIME: vollständiges Trump-Interview, veröffentlicht am 1. Oktober 2026 – Quelle des englischen Zitats.
- FINRA: Bond Investing and Due Diligence – Zusammenhang zwischen Marktzinsen und Anleihekursen.
- Carmen M. Reinhart und M. Belen Sbrancia: The Liquidation of Government Debt, IMF Working Paper 15/7, 2015 – historische Mechanismen finanzieller Repression. Eine historische Analyse, kein Nachweis für einen aktuellen gemeinsamen EU-Plan.
- EZB: Is monetary policy dominated by fiscal policy?, 7. Juni 2024 – Verhältnis von Staatsverschuldung, geldpolitischer Unabhängigkeit und fiskalischer Dominanz.
- INSEE: Öffentliche Verschuldung am Ende des zweiten Quartals 2026, 29. September 2026 – 3.595,5 Milliarden Euro bzw. 119,0 Prozent des BIP.
- INSEE: Le compte des administrations publiques en 2025 – öffentliche Ausgaben von 57,3 Prozent des BIP.
- Europäische Kommission: Empfehlung für Frankreich, COM(2026) 210 – im Text verwendete Defizitprognosen aus der Frühjahrsprognose 2026; keine Jahresergebnisse und kein späterer Haushaltsbeschluss.
- Europäische Kommission: Empfehlung für Deutschland, COM(2026) 205 – Schulden- und Defizitprognosen aus dem Frühjahr 2026.
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität – Kreditermächtigung und Bewilligungszeitraum.
- ORWL Avocats: PLF 2027 et cryptos – ce que le budget pourrait changer pour vos impôts, Stand 9. Oktober 2026 – juristische Einordnung der Anträge zu Wegzug, Stablecoins und Verlustvortrag; verweist auf die Änderungsanträge I-CF1822, I-CF1826 und I-CF798. Die Angaben zu den Anträgen beruhen hier auf dieser fachlichen Auswertung, nicht auf verabschiedetem Recht.
- LCP – Assemblée nationale: Ablehnung des Einnahmenteils des Haushalts 2027 im Finanzausschuss, 9./10. Oktober 2026 – Verfahrensstand und Beginn der Plenardebatte mit dem ursprünglichen Regierungstext.
- Europäische Kommission: DAC8 – Datenerfassung ab 2026 und erster Informationsaustausch bis September 2027.
- Bitcoin.org: Häufig gestellte Fragen – Ausgabevorschriften, Risiken und rechtliche Verpflichtungen.